Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fritten Mafia Berlin | Inh. Tobias Machost
§ 1 Vertragsgegenstand
Regelungsinhalt der AGBs ist der in der zwischen der Fritten Mafia Berlin (im folgenden Auftragnehmer) und dem Kunden (im folgenden Auftraggeber) geschlossene Veranstaltungsvereinbarung (VV) aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die Fritten Mafia Berlin.
§ 2 Auftragserteilung durch den Kunden
(1) Der Kunde bestellt die in der VV aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fritten Mafia Berlin.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die definitive und der Abrechnung zugrunde liegende Gästezahl bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Fritten Mafia Berlin schriftlich mitzuteilen. Für die Berechnung der 7-Tages-Frist ist der Eingang der Mitteilung bei Fritten Mafia Berlin entscheidend. Die Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn um maximal 10 % der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Darüber hinaus gehende Reduzierungen werden als Teilstornierung angesehen und nach § 8 abgerechnet.
(3) Diese Angaben zur Gästezahl sowie die im Auftrag enthaltenen Leistungen gelten als garantierter und der Rechnung zugrunde zu legender Mindestvertragsinhalt, der bei der Endabrechnung berücksichtigt wird.
(4) Erfolgen nach Ablauf der 7-Tages-Frist (gestrichen: bzw. während der Veranstaltung) weitere Bestellungen von Speisen, Getränken und weiteren Leistungen bzw. erhöht sich die Personenzahl, so erstellt Fritten Mafia Berlin, sofern die kundenseits gewünschte Bestellung noch umsetzbar ist, ein weiteres Angebot.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Das Fritten Mafia Berlin Personal nimmt grundsätzlich keine Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vor. Wünscht der Kunde Abrechnungen durch den Fritten Mafia Berlin Mitarbeiter bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.
§ 4 Leistungshindernisse
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Fritten Mafia Berlin liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment Ausstattungen entstehen, ist die Fritten Mafia Berlin berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.
§ 5 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
(1) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Dritte iSv § 278 und 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind, entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung von § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen (Exkulpation von Auswahlverschulden).
(2) Der Kunde stellt die Fritten Mafia Berlin von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen frei, soweit diese von Ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind.
§ 6 Reklamation
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen der Fritten Mafia Berlin unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach der Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt die Fritten Mafia Berlin keine Haftung.
§ 7 Stornierungen / Rücktritt
(1) Erfolgt kundenseits ein Vertragsrücktritt aus einem seitens der Fritten Mafia Berlin nicht zu vertretenden Grund hat die Fritten Mafia Berlin die Wahl gegenüber dem Kunden statt eines konkret berechneten Schadensersatzanspruchs nachfolgende Pauschalen gelten zu machen:
• 21 - 15 Tage vor VA-Beginn:
• 14 - 8 Tage vor VA-Beginn:
• 7 - 3 Tage vor VA-Beginn:
• 2 Tage vor VA-Beginn / am Veranstaltungstag: 100 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
30 % der kalkulierten Nettogesamtsumme 50 % der kalkulierten Nettogesamtsumme 70 % der kalkulierten Nettogesamtsumme Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der VV auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
(2) Fritten Mafia Berlin ist berechtigt aus besonders wichtigem und von der Fritten Mafia Berlin nicht zu vertretendem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
• die von der Fritten Mafia Berlin geforderte Depositzahlung (§ 9) trotz einmaliger Mahnung nicht spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsdatum auf dem durch die Fritten Mafia Berlin angegebene Konto eingegangen ist,
• Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden,
• Fritten Mafia Berlin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen von der Fritten Mafia Berlin die Sicherheit oder das Ansehen der Fritten Mafia Berlin und deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.
(3) Macht die Fritten Mafia Berlin vom diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung gemäß den Stornoregelungen (§ 8). Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 8 Deposit / Abrechnung
(1) Bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber berechnet die Food Art Company 75% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Deposit. Dieses Deposit wird mit gesonderter Rechnung angefordert und ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an die Fritten Mafia Berlin zu zahlen. Dieses Deposit wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.
(2) Die Leistungen der Fritten Mafia Berlin werden zu den in der VV genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht wurden. Etwaige veränderte Personenzahlen, nachträglich bestellte Lieferungen und Leistungen werden gemäß §§ 2, 3 berücksichtigt und abgerechnet. Für den Fall, dass eine Lieferung / Leistung nicht in der VV aufgeführt ist, ist die Fritten Mafia Berlin berechtigt, nach den allgemeingültigen Preisen der Gastronomie bzw. zu den üblichen Stundensätzen und der zugrunde liegenden Gesamtkalkulation nach billigem Ermessen abzurechnen.
(3) Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auch nach Anbruch Flaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt. Speziell auf Kundenwunsch und entsprechend der VV für die Veranstaltung speziell zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Kunden zu 100 % in Rechnung gestellt. Etwaige Reste dieser speziell auf Kundenwunsch bestellten und angebotenen Speisen, Getränke und Equipment können vom Kunden nach Veranstaltungsende mitgenommen werden.
(4) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt der Fritten Mafia Berlin vorbehalten.
§ 9 Gewährleistung / Haftung
(1) Die Fritten Mafia Berlin übernimmt keine Haftung für den Verlust der vom Kunden oder dessen Gästen oder Verrichtungs- / Erfüllungsgehilfen eingebrachten Gegenstände, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenstände.
(2) Die Fritten Mafia Berlin ist nicht eintrittspflichtig für etwaige Schäden, die durch von ihr veranlassten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge einer Fehleinschätzung von Risiken zur Einschränkungen, Absage oder zum Abbruch der Veranstaltung auf Anweisung von Behörden oder der Fritten Mafia Berlin haftet die Fritten Mafia Berlin nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit.
(3) Eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung der Fritten Mafia Berlin für anfängliche Mängel der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
(4) Sollten die Leistungen der Fritten Mafia Berlin wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. Die Fritten Mafia Berlin ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
(5) Die Haftung der Fritten Mafia Berlin ist für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.
(6) Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile ist die Schadenersatzpflicht der Fritten Mafia Berlin für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
(7) Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Fritten Mafia Berlin.
(8) Dritte, insbesondere Gäste, Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen des Kunden können aus dem Vertrag keine Rechte gegen die Fritten Mafia Berlin ableiten. Soweit die Fritten Mafia Berlin oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach der VV oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde die Fritten Mafia Berlin von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.
(9) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Im Übrigen ist die Anwendung von § 831 S. 2 BGB. (Exkulpation vom Auswahlverschulden) auf die Fritten Mafia Berlin ausgeschlossen.
§ 12 Gesamthaftung
Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Fritten Mafia Berlin ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, so gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen der Fritten Mafia Berlin.
§ 13 GEMA, Künstler, Verkehrssicherungspflicht, sonstige Genehmigungen
(1) Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Die Fritten Mafia Berlin kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren verlangen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, vorbenannten Nachweise zu erbringen oder hierzu nicht bereit ist, kann die Fritten Mafia Berlin eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen GEMA-Gebühren vom Kunden fordern.
(2) Dem Kunden obliegt bei Veranstaltungen in von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten.
(3) Der Kunde hat die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse etc. rechtzeitig auf seine Kosten einzuholen.
(4) Fritten Mafia Berlin ist unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berechtigt, von sämtlichen Veranstaltungsformaten auf dem Veranstaltungsgelände Fotos zur Dokumentation zu fertigen und diese ausschließlich zu eigenen werblichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, kann in Absprache mit der Fritten Mafia Berlin eine abweichende Regelung getroffen werden.
§ 14 Preise / Auftragsannahme
(1) Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang der Annahmeerklärung entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich die Fritten Mafia Berlin das Recht vor, eine Preisänderungen bzw. -anpassungen vorzunehmen. Sofern sich der Gesamtnettoangebotspreis um mehr als 10% erhöht steht dem Kunden / Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, welches unverzüglich, spätestens aber am dritten Tag nach Erhalt des korrigierten Veranstaltungspreises schriftlich gegenüber der Fritten Mafia Berlin ausgeübt werden muss. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Fritten Mafia Berlin. Anderenfalls gilt der erhöhte Preis als vom Kunden / Mieter angenommen und vereinbart.
(3) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
(4) Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
§ 15 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Das gleiche gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte die VV teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies ihre Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.
§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.